KFZ Versicherungen und Autoversicherungen
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Übersicht der Autoversicherungen

Im Bereich der Autoversicherungen gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten rund um die Kraftfahrzeuge. Einige dieser Versicherungen sind sehr sinnvoll für jeden Autofahrer und zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, andere wiederum lohnen sich oftmals nur für einen Teil der Autohalter. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist diejenige Autoversicherung, die jeder KFZ-Halter haben muss, um sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Ohne das Vorhandensein einer KFZ-Haftpflichtversicherung darf ein Auto bei der Zulassungsstelle nicht angemeldet werden. Diese gesetzliche Regelung wurde vor vielen Jahren eingeführt um zu gewährleisten, dass der Geschädigte bei einem Unfall im Straßenverkehr auch die Möglichkeit hat, seine Ansprüche in finanzieller Hinsicht gegenüber dem Schuldigen geltend zu machen. Da dieses Ansprüche oftmals in Form von sehr hohen Geldsummen durchgesetzt werden können, würden viele Autofahrer, auch die gerade mit Ihrem Auto im Last Minute Urlaub waren, ohne KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden gar nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus begleichen können. Der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Alter des Autohalters, dem Typ des Fahrzeuges, der Regionalklasse und der Schadensfreiheitsklasse. Fahranfänger werden zumeist mit einem Satz von 225 bis zu 275 Prozent eingestuft, sodass für diese Personengruppe die KFZ-Haftpflichtversicherung sehr teuer ist.

 
 

Teil- und Vollkaskoversicherung

Eine weitere häufig genutzte Versicherung im Bereich der Autoversicherung ist die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Es handelt sich hier nicht wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine gesetzliche vorgeschriebene, sondern um eine freiwillige Versicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kommt die Kaskoversicherung für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug des Autohalters entstehen und nicht für Schäden, die der Autofahrer an dritten Personen oder Sachen durch das Bewegen des Autos im Straßenverkehr verursacht hat. Die Kaskoversicherung ist also immer dann sinnvoll, wenn der Autofahrer sich gegen Schäden versichern möchte, die er nicht selber verschuldet hat und auf deren Entstehen er somit auch keinen Einfluss hat. Hinsichtlich des Leistungsumfangs wird zwischen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Hagel, Blitzeinschlag oder Steinschlag am Auto des Versicherten entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung tritt bei den gleichen Schadensursachen ein und bietet zudem noch Schutz bei Schäden durch Vandalismus und bei eigenem Verschulden. Allerdings gilt dieses nicht für Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auch der Beitrag zur Kaskoversicherung richtet sich nach bestimmten Kriterien wie Regionalklasse, Typklasse und einigen Sonderaspekten, zum Beispiel Anzahl der gewöhnlichen Fahrer des KFZ oder durchschnittliche Kilometerleistung pro Jahr. Einen Schadenfreiheitsrabatt (hnlich der bei private Krankenversicherungen - siehe unsere Seite) gibt es nur bei der Vollkaskoversicherung, bei der Teilkasko ist dieses nicht vorgesehen.

 

Insassenunfallversicherung

Neben den am weitaus häufigsten genutzten Autoversicherungen, der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherungen, gibt es noch weitere Versicherungen in diesem Bereich. Einige Autofahrer, besonders solche, die öfter privat oder gewerbsmäßig andere Personen in ihrem Fahrzeug befördern, haben sicherlich schon über den Abschluss einer Insassenunfallversicherung nachgedacht. Diese zahlt ähnlich wie die allgemeine private Unfallversicherung bei Unfallschäden eine bestimmte Versicherungssumme an die jeweils betroffenen Insassen, die sich während des Unfalls im Fahrzeug befunden haben. Im Rahmen der Insassenunfallversicherung können Todesfallleistungen, Invaliditätsleistungen und eine Unfallrente vereinbart werden. Auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gehört zum weiten Kreis der Autoversicherungen, da auch sie nur dann Sinn macht, wenn man sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Sie wird zumeist als Baustein im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung angeboten und sichert den Versicherten zum einen gegen unberechtigte Ansprüche Dritter ab, übernimmt aber auch die Gerichts- und Anwaltskosten, falls es aufgrund eines Verkehrsunfalls oder anderen Vergehens im Straßenverkehr zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt zum einen die Kosten für einen Rechtsstreit, wenn der Versicherte eine andere Person verklagen möchte, aber zum anderen natürlich auch dann, wenn er Versicherte selbst von einem Dritten aufgrund eines Verkehrsvergehens verklagt wird. Natürlich kann man die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung auch dann nutzen, wenn man gegen eine begangene Ordnungswidrigkeit wie z.B. dem Falschparken Einspruch erheben möchte. Insgesamt betrachtet hat der Kunde also im Rahmen der Autoversicherungen im Grunde alle Möglichkeiten, um sich gegen nahezu jede erdenkliche Gefahr, z.B. Zahnersatz nach einem Unfall, bzw. deren finanzielle Folgen rund um das Automobil zu schützen.