Insassenunfallversicherung
Im Bereich der Autoversicherungen werden die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherungen mit Abstand am häufigsten von den Kunden genutzt. Zudem gibt es noch weitere KFZ-Versicherungen, die nicht so bekannt sind und auch bei weitem nicht für eine solch breite Kundenmasse sinnvoll sind, wie es bei den oben genannten Versicherungen der Fall ist. Zu diesen Versicherungen gehört beispielsweise auch die so genannte Insassenunfallversicherung. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung und zur Kaskoversicherung, die uneingeschränkt jedem Autofahrer empfohlen werden können, ist die Insassenunfallversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Sie ist auch dann sinnvoll wenn man gerade auf dem Weg zu seinem Hotel im Urlaub ist.Insassenversicherung ist eine Summenversicherung
Einteilung der Insassenunfallversicherung in zwei Systeme
Grundsätzlich wird die Insassenunfallversicherung in zwei verschiedene Systeme unterteilt, und zwar in das am häufigsten genutzte Pauschalsystem und in ein Platzsystem. Bei dem Pauschalsystem ist es so, dass die Gesamtversicherungssumme im Schadensfall auf die im Fahrzeug befindlichen Personen aufgeteilt wird. Ist der PKW beispielsweise bei einem Unfall mit 4 Personen besetzt und beträgt die Gesamtversicherungssumme 100.000 Euro, so entfallen auf jede Personen 25.000 Euro an Versicherungsleistung. Wären nur zwei Personen im Fahrzeug gewesen, würde jede Person eine Summe von 50.000 Euro erhalten. Da bei der Insassenunfallversicherung auch die Gefahr einer zu geringen Versicherung besteht, ist es bei den meisten Angeboten so, dass sich die Versicherungssumme bei mehr als einer im Auto befindlichen Personen um 50 Prozent erhöht, sollte ein Unfall mit einem Personenschaden stattgefunden haben. Neben dem Pauschalsystem kann der Versicherte auch die Variante des Platzsystems wählen. Hierbei ist nicht automatisch jeder Platz im Fahrzeug gleich hoch versichert, sondern es müssen für bestimmte Sitzplätze bestimmte Versicherungssummen festgelegt werden. Ist nun zum Beispiel nur der Fahrer- und der Beifahrerplatz versichert, und kommt bei einem Unfall ein Insasse zu Schaden, der auf dem Rücksitz gesessen hat, so wäre diese Person im Rahmen der Insassenunfallversicherung nicht versichert. Aus diesem Grunde wird das Platzsystem heute auch nur noch selten genutzt. Die Beitragshöhe der Insassenunfallversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme und den gewählten Leistungen wie beispielsweise Krankentagegeld etc. Nach einem Unfall, vielleicht sogar einem Zahnunfall, ist es schwer sind um seinen Hund zu kümmern, der muss dann evtl. verkauft werden.Leistungen der Insassenunfallversicherung
Auch wenn die Insassenunfallversicherung einige Leistungen im Schadensfall erbringt, ist sie insgesamt dennoch sehr umstritten. Nicht wenige Experten sind der Meinung, dass 95 Prozent aller Versicherten gar keine Insassenunfallversicherung benötigen, da die Risiken bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Und tatsächlich ist es so, dass sich die Insassenunfallversicherung mit anderen Versicherungen überschneidet, und zwar mit der privaten Unfallversicherung und der KFZ-Haftpflichtversicherung. Angenommen der Fahrer verursacht einen Verkehrsunfall. Würden dabei weitere Personen zu Schaden kommen, würde die KFZ-Haftpflichtversicherung diesen Personenschaden regulieren. Verursacht ein anderen Autofahrer den Unfall, kommt wiederum dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Hinzu kommt noch, das viele Personen ohnehin schon eine private Unfallversicherung haben, die bei einem Unfall unabhängig von der Insassenunfallversicherung bereits eintreten würde. Mit der Insassenunfallversicherung wären die jeweiligen Personen also in den meisten Fällen doppelt abgesichert. Aus diesem Grunde lohnt sich eine Insassenunfallversicherung eigentlich nur dann, wenn weder eine private Unfallversicherung besteht, noch eine KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eintreten würde. Dieses ist allerdings nur in einigen Staaten im außereuropäischen Ausland möglich, da in Europa die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist.


