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KFZ Haftpflichtversicherung
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Versicherungen überhaupt, die vom Gesetzgeber unter dem Begriff Pflichtversicherung definiert worden sind. Jeder Fahrzeughalter, der sein Auto im öffentlichen Straßenverkehr, also nicht ausschließlich auf seinem privaten Grundstück nutzen möchte, muss eine solche KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese ist eine Zulassung des Autos bei der KFZ-Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt überhaupt nicht möglich. Als Nachweis des Vorhandenseins einer solchen Versicherung muss der KFZ-Halter bei der Zulassungsstelle die so genannte Doppelkarte vorzeigen. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung für das zuzulassende Fahrzeug auch tatsächlich besteht. Der Grundgedanke dieser Pflichtversicherung ist es, dass ein Verkehrsopfer nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis seine Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen können muss. Da es sich mitunter um relativ hohe Schadenssummen handeln kann, könnten viele Unfallverursacher die Kosten gar nicht selber bezahlen. Genau aus diesem Grunde wurde die KFZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Man sollte, vor Vertragsabschluss, einen Versicherungsvergleich im Bereich KFZ machen.

 

 

Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich deckt die KFZ-Haftpflichtversicherung also das Risiko von Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden ab, die durch die Benutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehrs relativ leicht entstehen können. Sie tritt also im Rahmen der Gefährdungshaftung für den KFZ-Halter ein und leistet zum einen finanzielle Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen Dritter, wehrt aber zugleich auch unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten ab. Generell haben die Autoversicherungen einen europaweiten Geltungsbereich, aber auch weitere Regionen können gegen einen Prämienaufschlag natürlich versichert werden. Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung sind der Halter des Fahrzeuges, der Besitzer, der Eigentümer und jeder berechtigte Fahrer abgesichert. Die Versicherung ist also nicht personenbezogen, sondern gilt jeweils für das versicherte Fahrzeug. Wie bei allen Arten von Haftpflichtschäden, kann es auch im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung zu sehr hohen Schadenssummen kommen. Ein Verkehrsunfall ist schnell durch eine kleine Unaufmerksamkeit passiert, und schon kann ein Schaden in großem Ausmaße vorhanden sein. Immer dann, wenn Personen verletzt oder gar getötet werden, kann die Schadenssumme bis über die eine Millionen-Euro-Grenze gehen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Vom Prinzip her reguliert die KFZ-Haftpflichtversicherung alle Schäden an fremden Fahrzeugen, Sachen und Personen, die vom Versicherten schuldhaft verursacht wurden. Dieses kann zum Beispiel im Straßenverkehr durch ein Übersehen der Vorfahrt, ein unberechtigtes Bremsen oder sonstige Unachtsamkeiten schnell geschehen. Sind die Ansprüche der Geschädigten berechtigt, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung alle entstandenen Kosten in Zusammenhang mit dem verursachten Schaden. Schäden, die vom Versicherten allerdings grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt wurden, übernimmt die Haftpflichtversicherung nur im Außenverhältnis. Das bedeutet, der Geschädigte erhält zwar die notwendigen Auslagen und Kosten erstattet, aber die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt dann in Regress gegen den Versicherten und holt sich die Auslagen bei ihm wieder zurück.

 

Beitragshöhe der KFZ-Haftpflichtversicherung

Insgesamt betrachtet gehört die KFZ-Haftpflichtversicherung sicherlich zu den teuersten Versicherungen überhaupt. Gerade für Fahranfänger ist der Versicherungsbeitrag zum Teil sogar unerschwinglich hoch. Das liegt an der Tatsache, dass viele Versicherungsunternehmen gerade die jungen Autofahrer mit einem Anfangssatz von bis zu 245 Prozent einstufen. Grundsätzlich richtet sich die Beitragshöhe bei der KFZ-Haftpflichtversicherung nach mehreren Kriterien. Zunächst einmal spielt die schon kurz erwähnte Schadenfreiheitsklasse eine große Rolle. Je nachdem, ob und wie häufig der Versicherte die KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt, also einen Schaden verursacht hat, wird dieser Rabatt berechnet. Fährt ein Autofahrer also über viele Jahre schadensfrei, kann er bis zur SF Klasse 22 kommen, was einen Versicherungsbeitrag von nur noch 30 Prozent (Ausgehend vom Normalwert) bedeuten würde. Neben der Schadenfreiheitsklasse spielt auch die Typklasse des Fahrzeuges eine Rolle. Diese wiederum richtet sich nach der Schadenshäufigkeit bestimmter Fahrzeugmodelle. Auch die Regionalklasse des Zulassungsortes wird bei der Prämienfeststellung berücksichtigt. Das ist damit zu begründen, dass in manchen Regionen deutlich mehr Unfälle passieren, als es in anderen Gebieten der Fall ist. Neben den genannten Faktoren haben auch das Alter des Versicherten und des Fahrzeuges Auswirkungen auf die Beitragshöhe.

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