Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Leistungen der Teilkaskoversicherung
Leistungen der Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet zunächst alle Leistungen, die auch von der Teilkaskoversicherung angeboten werden. Zusätzlich ersetzt die Vollkaskoversicherung allerdings auch noch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind und die der Versicherte selber schuldhaft herbeigeführt hat. Auch wenn der Versicherte den Unfall nicht selber verursacht hat, aber der Schuldige nicht zu ermitteln ist, tritt in diesem Fall die Vollkaskoversicherung ein. Dieses ist ebenso der Fall, wenn der Schuldige nicht zahlungsfähig ist oder nicht haftbar zu machen ist (z.B. Kinder). Neben den bereits erwähnten Beispielen, wann eine Teilkaskoversicherung einen entstandenen Schaden übernimmt, kann natürlich auch ein Vollkaskoschaden relativ schnell entstehen. Wenn Sie ihr Auto beispielsweise in der Nähe eines Fußballstadions geparkt haben, weil sie dort wohnen, und nach einem Fußballspiel beschädigen randalierende Fans mutwillig ihr Auto, wäre das ein Fall, in dem die Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden ersetzen würde. Ebenso gilt dieses z.B. dann, wenn Sie auf nasser Fahrbahn etwas ins Schleudern geraten und einen Baum streifen. Allerdings ist zu betonen, dass die Vollkaskoversicherung nicht bei grob fahrlässig verursachten Schäden, und schon gar nicht bei vorsätzlich herbei geführten Schäden am Fahrzeug haftet. Ähnlich wie bei der Teilkaskoversicherung, so gibt es auch im Rahmen der Vollkaskoversicherung mehrere Möglichkeiten, wie man den Beitrag seitens der Versicherungsgesellschaft festlegen kann. Kriterien sind auch hier das Alter von Fahrzeug und Halter, die durchschnittliche Kilometerleistung pro Jahr, Anzahl der Fahrer, die Tatsache, ob es sich um eine Garagenfahrzeug handelt, sowie natürlich die Einteilung in Regional- und Typklasse. Zudem kann der Kunde auch bei der Vollkaskoversicherung durch Selbstbeteiligung den Beitrag reduzieren. Im Gegensatz zur Teilkasko bekommt der Versicherte bei der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Auch durch diesen kann der Beitrag im Laufe der Jahre sinken. Zu den Leistung gehören leider keine Fotokalender o.ä.


