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Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
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Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung, die der Autohalter zum wirtschaftlichen Schutz seines Fahrzeuges abschließen kann. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die der Versicherte schuldhaft an anderen Fahrzeugen, Sachen und Personen verursacht, tritt die Kaskoversicherung nur ein, wenn das eigene Fahrzeug des Versicherten beschädigt wird. Die Versicherungsgesellschaft ist allerdings nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden bzgl. der Kaskoversicherung anzunehmen, während sie einen Antrag auf eine KFZ-Haftpflichtversicherung keinesfalls ablehnen darf. Grundsätzlich unterscheidet man je nach Versicherungsumfang im Kasko-Bereich zwischen der so genannten Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

 
 

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ersetzt bestimmte Schäden, die durch verschiedene Ursachen am Fahrzeug der Versicherten entstehen können. Dazu zähen zum Beispiel Schäden durch einen Brand, eine Explosion, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmungen, Steinschlag, Diebstahl oder sonstiger unerlaubter Gebrauch des Autos von fremden Personen, Raub, Bruchschäden an der Verglasung, Zusammenstoß mit Haarwild und direkte Schäden durch einen Marderbiss. Einige dieser genannten Schadensursachen kommen zwar zum Glück sehr selten vor, wie beispielsweise Explosion oder Steinschlag, aber Einige stellen auch typische Alltagsgefahren dar. So ist es zum Beispiel jederzeit möglich, auf einer etwas abgelegenen Strecke (Landstraße) mit einem Reh zusammen zu stoßen, denn die Hinweisschilder "Vorsicht Wild" sind zwar gut gemeint und veranlassen sicherlich auch zum langsamer Fahren, aber auch ein Zusammenstoß mit 20 km/h nach einer Bremsung verursacht noch einige Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Der Begriff Haarwild wurde übrigens inzwischen durch die Tiere Pferd, Rinder und Ziegen ergänzt. Ob man berechtigter Weise für Hunde bremsen darf, hängt nach den neuesten Meinungen davon ab, wie groß der Hund ist. So kann es also sein, falls man wegen einem kleinen Hund bremst und dadurch einen Unfall verursacht, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Die Beitragshöhe zur Teilkaskoversicherung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse) und dem Ort, an dem das Auto zugelassen wurde (Regionalklasse). Weitere Merkmale, die die Höhe des zu zahlenden Beitrages beeinflussen können sind z.B. Anzahl der berechtigten Fahrer, Alter der Fahrer, Alter des Fahrzeuges und jährliche Kilometerleistung. Durch die Einbindung einer Selbstbeteiligung kann man den Beitrag senken. Ein Schadensfreiheitsrabatt ist übrigens bei der Teilkaskoversicherung nicht vorgesehen.

 

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet zunächst alle Leistungen, die auch von der Teilkaskoversicherung angeboten werden. Zusätzlich ersetzt die Vollkaskoversicherung allerdings auch noch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind und die der Versicherte selber schuldhaft herbeigeführt hat. Auch wenn der Versicherte den Unfall nicht selber verursacht hat, aber der Schuldige nicht zu ermitteln ist, tritt in diesem Fall die Vollkaskoversicherung ein. Dieses ist ebenso der Fall, wenn der Schuldige nicht zahlungsfähig ist oder nicht haftbar zu machen ist (z.B. Kinder). Neben den bereits erwähnten Beispielen, wann eine Teilkaskoversicherung einen entstandenen Schaden übernimmt, kann natürlich auch ein Vollkaskoschaden relativ schnell entstehen. Wenn Sie ihr Auto beispielsweise in der Nähe eines Fußballstadions geparkt haben, weil sie dort wohnen, und nach einem Fußballspiel beschädigen randalierende Fans mutwillig ihr Auto, wäre das ein Fall, in dem die Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden ersetzen würde. Ebenso gilt dieses z.B. dann, wenn Sie auf nasser Fahrbahn etwas ins Schleudern geraten und einen Baum streifen. Allerdings ist zu betonen, dass die Vollkaskoversicherung nicht bei grob fahrlässig verursachten Schäden, und schon gar nicht bei vorsätzlich herbei geführten Schäden am Fahrzeug haftet. Ähnlich wie bei der Teilkaskoversicherung, so gibt es auch im Rahmen der Vollkaskoversicherung mehrere Möglichkeiten, wie man den Beitrag seitens der Versicherungsgesellschaft festlegen kann. Kriterien sind auch hier das Alter von Fahrzeug und Halter, die durchschnittliche Kilometerleistung pro Jahr, Anzahl der Fahrer, die Tatsache, ob es sich um eine Garagenfahrzeug handelt, sowie natürlich die Einteilung in Regional- und Typklasse. Zudem kann der Kunde auch bei der Vollkaskoversicherung durch Selbstbeteiligung den Beitrag reduzieren. Im Gegensatz zur Teilkasko bekommt der Versicherte bei der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Auch durch diesen kann der Beitrag im Laufe der Jahre sinken. Zu den Leistung gehören leider keine Fotokalender o.ä.